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Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass möglichst wenige Menschen dem Risiko einer Infektion mit dem CoronaVirus (COVID-19) ausgesetzt werden.

Pfarrbüro und seelsorgerische Erreichbarkeit:

Das Pfarrbüro ist zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt; es ist allerdings für den Publikumsverkehr geschlossen.Bitte wenden Sie sich für die Bestellung von Messintentionen oder andere Anliegen über Telefon, Fax oder
E-Mail an unsere Pfarrsekretärinnen!
 
Selbstverständlich wird die seelsorgerische Tätigkeit von uns Priestern, Diakonen, Gemeindereferent und -referentin unter diesen eingeschränkten Bedingungen fortgeführt: Wir laden Sie ein, sich nach wie vor in allen seelsorgerischen Anliegen wie z. B. Gespräche, Gebet, Begleitung und Sakrament an uns zu wenden. Wir bleiben für Sie unter den unten angegebenen Telefonnummern und Kontaktdaten, in den Oberthaler bzw. Namborner Nachrichten und auf der Homepage finden, erreichbar!

 
Pater Ignasius Maros, SVD:      0152-52468691                       
                                                     06851-805225                                                            
                                                     06854-8573                                                              
Internet: www.oberthal-namborn.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                                                      

Oliver Besch, Diakon:               0171-7477838
                                                    06851-85777
                                                    
06854-8573
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Mo.        09.00 – 11.30 Uhr
Di.          09.00 – 11.30 Uhr
Mi.          14.00 – 16.30 Uhr
Do.         09.00 – 11.30 Uhr
Fr.          09.00 – 11.30 Uhr


Bitte um Beachtung

Das Bischöfliches Generalvikariat Trier hat uns gebeten, den nachstehenden Text zu veröffentlichen:

Betrieb von Warmluftheizungen in Kirchen - Hinweise der Arbeitssicherheit im Bistum Trier in der Zeit der Corona-Krise

Mittlerweile ist der Sommer vorbei, die Temperaturen sinken und die Heizungen werden wieder eingeschaltet.

Der Betrieb der Warmluftheizungen, die mit einem hohen Umluftanteil betrieben werden, ist nicht zulässig, während sich Personen in der Kirche aufhalten.

Die Kirche kann vor dem Gottesdienst aufgeheizt werden. Bevor die ersten Gottesdienstbesucher eintreten, muss die Warmluftheizung dann abgeschaltet werden.

In unseren Kirchen sind meist nur wenige Fenster vorhanden, die geöffnet werden können. Daher muss das Gebäude während des Gottesdienstes und danach ausreichend lang über die Türen gelüftet werden. 

Abhängig von der Außentemperatur ist zu erwarten, dass die Raumtemperatur bis zum Ende des Gottesdienstes deutlich abkühlt. Es wird daher empfohlen, warme Kleidung zu tragen.

Paul Claes, Sicherheitsingenieur
Bischöfliches Generalvikariat Trier,
Abteilung Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit

Verabschiedungsfeiern, Beisetzungen und Sterbeämter

Ab Juli 2020 gelten folgende Regelungen bei Beerdigungen:

  1. Grundsätzlich werden bis auf Weiteres am Bestattungstag nur Verabschiedungsfeiern mit Urnen- bzw. Sargbestattungen angeboten.

Auf Wunsch der Angehörigen können Sterbeämter im Rahmen eines Werktags- oder Sonntagsgottesdienstes im Pfarrbüro bestellt und mitgefeiert werden.

Da an den Vorabend- und Sonntagsmessen wesentlich mehr Gemeindemitglieder teilnehmen als an den Werktagsmessen, können hier maximal 10 Angehörige/Bekannte des jeweiligen Verstorbenen angemeldet werden. Die Anmeldelisten für die Verabschiedungsfeiern werden über die Bestattungsunternehmen geführt und ggf. von diesen vor dem Gottesdienst ergänzt. Die Listen für die Sterbeämter werden über das Pfarrbüro geführt.

 

  1. Die Verabschiedungsfeiern am Bestattungstag können auf Wunsch der Angehörigen auch im engeren Familien- und Freundeskreis undunter Berücksichtigung der max. Gottesdienstteilnehmerzahl in den Kirchenräumen stattfinden.

Hierbei steht die Urne bzw. der Sarg vor der Verabschiedungsfeier im bzw. vor dem Altarraum der Kirche.

Vor dem Gottesdienst wird für die Trauergemeinde in der Kirche kein Weihwasser bereitgestellt.
Nach dem Trauergottesdienst und der Verabschiedung begleitet der Seelsorger die Urne/den Sarg nach draußen, entweder 

  1. in Oberthal und Gronig direkt zur Beisetzung ans Grab/die Grabstätte auf den Friedhof  oder
  2. in Güdesweiler, Baltersweiler, Hofeld, Furschweiler, Gehweiler und Namborn zum vor dem Haupteingang bereitstehenden Leichenwagen.

In diesem Fall begibt sich der Leichenwagen bzw. der Bestatter mit der Urne bzw. dem Sarg direkt zum Grab/zur Grabstätte, wo sich anschließend die Trauergemeinde zur Beisetzung versammelt.
Wegen einer einheitlichen Regelung und der beschränkten räumlichen Kapazitäten soll auf die gottesdienstliche Nutzung von Friedhofshallen, auch nach deren Freigabe, bis auf Weiteres verzichtet werden. 

Die hygienischen Vorschriften in der Kirche sind von den Gottesdienstteilnehmern zu befolgen:

  • Beim Betreten des Kirchenraumes sind die Hände zu desinfizieren
  • Eine Mund- und Nasenbedeckung ist zu tragen
  • Abstand von 1,5 m beim Betreten und Verlassen der Kirche ist einzuhalten
  • Nur die markierten Sitzplätze sind einzunehmen
  • Die Kirchenräume sind entsprechend gekennzeichnet


Bei Ablehnung einer Anwesenheitsbegrenzung während der Verabschiedungsfeier kann die Trauerfeier mit der Verabschiedung und Beisetzung, unabhängig von der Witterung, nur wie bisher unter Coronabedingungen im Freien stattfinden.

Bei einem erneuten lokalen oder generellen Lockdown müssten wir unabhängig von der Jahreszeit zu der Form einer Verabschiedung am Grab im engsten Familienkreis zurückkehren.

Bei Fragen stehen Ihnen Pater Ignasius Maros und Diakon Oliver Besch gerne zur Verfügung.

Für das Seelsorgeteam 
Pfarrer Volker Teklik, Pfarrverwalter 


 

 

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